SIL2 – Sicherheits-Integritätslevel was genau bedeutet das?
Wenn man vom Begriff Sicherheitsanforderungsstufe oder…
Wlanstick
WLAN Sticks verbinden Computer einfach und sicher mit WLAN-Routern
WLAN-USB-Sticks…
Datenschutz ist ein facettenreiches Konzept, das sich seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelt hat. Im Kern dreht es sich um den Schutz des Rechts der Menschen auf Privatsphäre und deren persönliche Daten. Dies umfasst den Schutz vor unerlaubter Nutzung durch Dritte, wie Hacker, sowie das Recht des Einzelnen, selbst zu bestimmen, ob und wie seine personenbezogenen Daten von anderen eingesehen werden dürfen. Solche Rechte sind essenziell, um Risiken wie Identitätsdiebstahl entgegenzuwirken.
In unserer heutigen Gesellschaft ist der Datenschutz unverzichtbar. Er betrifft die Handhabung persönlicher Daten und die Notwendigkeit von gesetzlichen Regelungen, die ein reibungsloses Funktionieren des Schutzes gewährleisten und allen Menschen – unabhängig von ihrem Beruf oder sozialem Status – gleiche Rechte garantieren.
Ein entscheidender Aspekt in diesem Rahmen ist das Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 2. Juli 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext Kenntnis von Verstößen erlangt haben und diese melden möchten. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, ein internes Meldesystem für Hinweisgeber einzurichten. Ab dem 18. Dezember 2023 wird diese Pflicht auch auf kleinere Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitenden ausgeweitet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Whistleblowern weitreichenden Schutz. Es ermöglicht ihnen, Hinweise mündlich, schriftlich oder sogar persönlich vorzutragen. Nach Abgabe eines Hinweises muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen. Zudem ist die Meldestelle verpflichtet, den Whistleblower innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Zusammengefasst bilden Datenschutz und Hinweisgeberschutz fundamentale Säulen zum Schutz der Privatsphäre und der Rechte von Individuen in unserer Gesellschaft. Um Ihr Unternehmen auf das Hinweisgeberschutzgesetz vorzubereiten, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen – dies hilft Bußgelder zu vermeiden und fördert eine transparente Unternehmenskultur.
ADRESSE
e-Trado GmbH
Weles Group
Gewerbealle 15-19
45478 Mülheim an der Ruhr
Germany
NETZWERK
Mitglied im IT Verband networker NRW
und im eco – Verband der Internetwirtschaft.
Als visibleRuhr eG Mitglied dürfen wir
unsere Kenntnisse zum Leistungsangebot
„Vertrieb“ dem visibleRuhr-Netzwerk zur
Verfügung stellen.
FOLGT UNS HIER
SEITEN
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.